Alpiner Sicherheits Service des DAV
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):
- Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-- je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden. - Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert.
Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. - 24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30657091 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
- Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)(Versicherungsnummer: 405/11/542704705) leistet:
- 5.000 Euro bei Unfalltod
- 25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
- 25.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
Bitte beachten:
Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und Gliedertaxe.
Schadenmeldungen zu Punkt 4. richten Sie bitte an:R+V Allgemeine Versicherung AG
Niedersachsenring 13
D-30163 HannoverTelefon: 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/16750-507).
Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705.
Was ist im Todesfall zu beachten:
Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/16750-507) anzuzeigen.
Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat. Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55,
E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de
Zu 1. und 2. : Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen
Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas und Expeditionen.
Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen!
Versicherungsbedingungen vorbehaltlich der Änderungen durch den Deutschen Alpenverein e.V.
Hundebergungsversicherung
Der Deutsche Alpenverein bietet ab sofort für seine Mitglieder eine Hundebergungsversicherung als optionale Zusatzversicherung an. Weitere Informationen und Downloads gibt es auf der DAV-Hauptseite.