Teilnahmebedingungen für Kurse und Touren der DAV-Sektion Eifel
(Stand 18.11.2025)
1 Teilnahmeberechtigung
An den Kursen und Touren der Sektion Eifel des Deutschen Alpenvereins e. V. können grundsätzlich nur Mitglieder der Sektion teilnehmen. Es genügt eine C-Mitgliedschaft bei unserer Sektion.
Zum Kennenlernen des Vereinsangebots gibt es Ausnahmen. Zur Teilnahme z.B. am „Schnupperklettern“ oder an Tagesveranstaltungen der Wander- oder Familienabteilung, die kein Gefahrenpotential enthalten, ist keine Mitgliedschaft erforderlich. Ob eine Mitgliedschaft in der Sektion oder in einer anderen Sektion Voraussetzung für die Teilnahme ist, ist der jeweiligen Kurs- bzw. Tourenbeschreibung zu entnehmen.
2 Teilnahmevoraussetzungen
Die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Anderenfalls kann der Veranstaltungsleiter einen Ausschluss verfügen.
Ein Ausschluss aus einer bereits begonnenen Veranstaltung ist möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet wird oder wenn die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden.
Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Wird ein Teilnehmer aus o. g. Gründen durch den Leiter von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn verschuldeten Folgekosten von ihm zu tragen. Übersteigt die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers die ausgeschriebenen Anforderungen, so kann er nicht damit rechnen, dass das Programm seinetwegen geändert wird.
Unter Umständen ist es möglich, dass die Teilnehmer nach Anweisung in selbstständigen Seilschaften gehen.
Auf Kinder- und Jugendveranstaltungen der Sektion Eifel gilt in Bezug auf Alkohol, Zigaretten und Drogen das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche, die hiergegen verstoßen, können ohne jeglichen Rückerstattungsanspruch von Veranstaltungs- oder Transportkosten nach Hause geschickt werden, bzw. müssen von den Eltern am Veranstaltungsort abgeholt werden.
Wenn der Teilnehmer ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist er verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
3 Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt online über die Vereins-Website www.dav-eifel.de mit dem dort befindlichen Anmeldeformular. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer automatisch damit einverstanden, dass anfallende Gebühren eingezogen werden. Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Mitglieder der Sektion haben grundsätzlich Vorrang. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die anderen Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden. Dies erleichtert die Kontaktaufnahme und ermöglicht die Bildung von Fahrgemeinschaften.
4 Bestätigungen der Anmeldung, Warteliste
Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt automatisch nach dem Eingang der Anmeldung. Diese Bestätigung wird vom Server und nicht vom Leiter der Veranstaltung generiert. Der Leiter setzt sich mit dem potentiellen Teilnehmer in Verbindung, bestätigt die Anmeldung oder setzt ihn auf eine Warteliste. Er organisiert unter Umständen eine unabdingbare Vorbesprechung. Die Teilnahme an einer Vorbesprechung ist obligatorisch. Wenn ein Teilnehmer unentschuldigt nicht teilnimmt, kann dies zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
5 Gebühren
Grundsätzlich gilt das Prinzip der Kostenumlage. Das heißt, dass die Gruppe der Teilnehmer die Kosten des Leiters der Veranstaltung übernimmt. Somit fallen mit steigender Teilnehmerzahl die Gebühren des Einzelnen. Für die Sektion ist damit jede Veranstaltung kostenneutral. Der Kursleiter entscheidet, ob eine Kostenumlage erhoben wird.
Bei Kursen mit Ausbildungscharakter und/oder Prüfungen kann die Sektion eine Gebühr erheben.
Für Mitglieder anderer Sektionen oder Teilnehmer, die nicht Alpenvereinsmitglied sind, können Zusatzgebühren gemäß der Gebührenrichtlinie erhoben werden.
6 Rücktritte
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung sollte dem Leiter der Veranstaltung möglichst zeitnah gemeldet werden. Wurde eine Anzahlung geleistet, kann diese eventuell nicht mehr zurück gezahlt werden. Hier muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
7 Absagen durch die Sektion
Die veranstaltende Sektion ist bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden geleistete Gebühren vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die veranstaltende Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen.
8 Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
9 Vorzeitige Abreise/Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Kosten.
10 Erhöhte Risiken im Gebirge
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen.
Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.
Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
11 Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung hängen von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung ab. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Viele Grundausrüstungsgegenstände können von Teilnehmern – solange der Vorrat reicht – im Ausrüstungslager der Sektion gemietet werden.
12 An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten, sofern dies in der Ausschreibung nicht anders geregelt ist. Die An- und Abreise mit Privatfahrzeugen oder anderen Verkehrsmitteln findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Auch bei Fahrgemeinschaften kann die Sektion nicht haftbar gemacht werden.
13 Bildrechte
Der Teilnehmer erklären sich mit der sektionsinternen Verwertung von Bildern, die bei Kursen oder Touren der Sektion gemacht wurden, einverstanden. Andernfalls muss schriftlich widersprochen werden.
Richtlinie zur Erhebung von Gebühren für Sektionsveranstaltungen
Von den Teilnehmern an allen Sektionsveranstaltungen im Bereich der Alpinistik, des Wanderns, des Mountainbikens oder der Ausbildung werden Teilnahmegebühren erhoben. Diese Gebühren dienen der Deckung der Kosten der Veranstaltungsleiter sowie der Deckung der Organisationskosten und der Kosten für Ausbildung.
Für jede Sektionsveranstaltung, die den oben beschriebenen Anforderungen entspricht, wird eine
Gebühr festgelegt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art und der Dauer der Veranstaltung.
In der Regel erfolgt eine so genannte Kostenumlage, mit der die Kosten des Tourenleiters oder der Tourenleiter gedeckt sind. Eine darüber hinausgehende Reisekostenabrechnung des Tourenleiters entfällt in diesem Fall. Die Abrechnung mit den Teilnehmern erfolgt von und mit dem Tourenleiter direkt.
Es dürfen auch Mitglieder anderer Sektionen und Nicht-DAV-Mitglieder an Sektionsveranstaltungen teilnehmen, sofern die Ausschreibung diese nicht ausdrücklich ausschließt. Bei Veranstaltungen in den Alpen oder anderen vergleichbaren Gebirgen sind nur DAV-Mitglieder zugelassen.
| Art der Veranstaltung | Teilnehmer ab 26 Jahre | Teilnehmer 14-25 Jahre | Zusatzgebühr Nicht-DAV-Eifel-Mitglieder | Zusatzgebühr Nicht-DAV-Mitglieder |
| Eintägig (weniger als 75km für Tourenleiter) | - | - | 5€ | 10€ |
| Eintägige Ausbildung (weniger als 75km Entfernung für den Tourleiter) | 10€ | 7€ | 10€ 7€ (14-25Jahre) | 20€ 14€ (14-25Jahre) |
| Mehrtägige Ausbildung ohne Übernachtung (weniger als 75km f. Tourleiter) | 10€ / Tag | 7€ / Tag | Wie oben pro Tag | Wie oben pro Tag |
| Eintägige Tour (mehr als 75km f. Tourleiter) | Kostenumlage | Kostenumlage | Wie oben | Wie oben |
| Mehrtägiger Toprope- oder Vorstiegskurs in einer Halle der Sektion | 10€ | 7€ | 10€ 7€ (14-25Jahre) | 20€ 14€ (14-25Jahre) |
| Mehrtägige Tour oder Ausbildung mit Übernachtung | Kostenumlage | Kostenumlage | Wie oben pro Tag | Wie oben pro Tag |
Jeder Teilnehmer an einer der oben beschriebenen Unternehmungen zahlt diese Gebühr in voller
Höhe. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zahlen keine Gebühr.
Die Gebühr wird nach der jeweiligen Veranstaltung fällig. Die Gebühr wird von der Mitgliederverwaltung per Kontoeinzug abgebucht. Bei sektionsfremden DAV-Mitgliedern oder Nicht-DAV Teilnehmern wird die Gebühr an den Tourenleiter entrichtet, die dieser auf das Konto der Sektion überweist.
Die Gebühr wird nach Ermessen des Tourenleiters auch fällig, wenn der Teilnehmer nicht erscheint oder z.B. zu kurzfristig absagt.
Findet die Veranstaltung wegen Krankheit des Tourenleiters, zu geringer Teilnehmerzahl, oder höherer Gewalt nicht statt, so entfällt die Teilnehmergebühr.
Beschluss Vorstandssitzung am 29.08.2025



