Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
in der Sektion Eifel
=> Ansprechpersonen
Die Sektion Eifel hat 2025 ein Kinderschutzkonzept entwickelt. Wir freuen uns, berichten zu können, dass alle Abteilungen beteiligt waren. Federführend bei der Arbeit waren Astrid Vliegen, Linn Nees und Claudia Mäder.
Leitbild
Vor allem Kinder und Jugendliche, die in Vereinen aktiv sind, bedürfen eines besonderen Schutzes. Das Wohl dieser Kinder und Jugendlichen zu schützen und ihre geistige und seelische Entwicklung zu fördern, muss oberstes Ziel der Vereinsaktivität sein.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Sektion Eifel e.V. beschlossen, dass die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden sollen, um den Schutz sowohl der Teamer/Betreuer als auch der Teilnehmer in der Sektion zu verbessern.
Mit diesem Konzept soll vor allem minderjährigen Kindern und Jugendlichen ein bestmöglicher Schutz gewährleistet werden, da diese oftmals weniger Chancen haben, sich selbst Hilfe zu suchen. Wenn Erwachsene Schutz, Rat oder Hilfe bedürfen, können sie sich ebenfalls bei den in diesem Konzept genannten Ansprechpersonen melden. Trainer und Betreuer sollten bei Erwachsenen ebenso wachsam sein, denn auch Erwachsene können Risiken und Problemen ausgesetzt sein, die sie alleine nicht bewältigen können.
Was ist Gewalt?
„Gewalt“ nennt man jeden körperlichen und/oder seelischen Zwang gegenüber Menschen. Gewalt geschieht täglich: im öffentlichen Raum genauso wie zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz oder bei unseren Hobbys. Neben der sichtbaren Gewalt gibt es auch unsichtbare Formen. Diese Formen sind nicht immer klar voneinander abzugrenzen. In der Erarbeitung dieses Schutzkonzeptes haben die Beteiligten sich entschieden, möglichst alle Gewaltsituationen, in die Kinder und Jugendliche geraten können, in den Blick zu nehmen. Ein besonderer Fokus soll jedoch auf dem Phänomen der sexualisierten Gewalt liegen.
Sexualisierte Gewalt ist jede absichtliche sexuelle Handlung, egal ob körperlich oder verbal, die gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen wird. Sexualisierte Gewalt ist eine Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität, d.h. die Machtposition ist nicht nur ein Gefährdungspotential, sondern auch größtenteils der Ursprung. Eine besondere Machtposition, wie sie z. B. zwischen Leitenden und Teilnehmenden einer Gruppe oder zwischen Erwachsenen und Kindern besteht, bietet ein erhöhtes Gefährdungspotential. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sexualisierte Gewalt ausschließlich zwischen Leitenden und Teilnehmenden bestehen kann. Sie kann ebenfalls unter Gruppenmitgliedern ausgeübt werden.
In der Gruppen- und Kursarbeit kommt es immer mal wieder zu unbeabsichtigten Grenzverletzungen. Es kann schnell passieren, seinem Gegenüber beispielsweise durch eine Berührung oder einen dummen Spruch zu nah zu kommen – zumal Grenzen individuell und unterschiedlich sind. Solche unabsichtlichen Grenzverletzungen lassen sich durch Achtsamkeit, Aufklärung und Einfühlungsvermögen vermeiden oder erkennen und korrigieren. (Weiterführende Infos im JDAV PSG Flyer)
Gefahren im Vereinsleben – Risikoanalyse
Zur Entwicklung dieses Schutzkonzeptes wurde eine Risikoanalyse durchgeführt. Mehrere interessierte Sektionsmitglieder aus den Abteilungen waren an der Analysearbeit beteiligt. Während dieser wurden mögliche Probleme in Bezug auf Präventionsarbeit diskutiert, analysiert und bewertet. Es wurden auch Stärken in der bisherigen Vereinsarbeit herausgefiltert, die in der Sektion bereits jetzt gut umgesetzt werden. Mögliche Problemlagen konnten bewusst und damit sichtbar gemacht werden, so dass daraus Konsequenzen für die Vereinsarbeit herausgearbeitet wurden. Anhand der Risikoanalyse wurden ebenso praktische Lösungsansätze erarbeitet, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein bestmöglich zu gewährleisten. Somit sind Grundlagen für ein gewaltfreies Zusammensein gesetzt, wobei uns bewusst ist, dass Gewalt grundsätzlich nie vollkommen ausgeschlossen werden kann.
Ergebnisse der Risikoanalyse:
1. Kletter- und Sicherungssituationen
- Risiko: Körperliche Nähe beim Partnercheck oder in Sicherungssituationen
- Präventionsmaßnahmen:
- Immer fragen, wenn körperlicher Kontakt notwendig ist. Fragen, ob Berührungen o.k. sind.
- Hilfestellung beim Sichern, z.B. „Ist es in Ordnung wenn ich hier über dich greife, um dir das Sichern besser zeigen zu können?
- Körpernahe Arbeiten (wie Gurtanlegen oder Partnercheck) durch Sichtprüfung und Kommunikation absichern, z.B. „Ist es in Ordnung wenn ich dich zur Gurtprüfung kurz anfasse?“ oder „Versuche den Gurt selbst runter zu drücken, wenn er nicht über die Hüfte rutscht, ist er eng genug“ oder „Wenn es euch angenehmer ist, prüft euch gerne gegenseitig“
Anmerkung: In kritischen Situationen (Notfällen) ist körperliche Unversehrtheit wichtiger als Vorsichtsmaßnahmen. Die Überprüfung der Sicherung kann nicht auf andere Kinder und Jugendliche übertragen werden, wenn diese dazu gar nicht in der Lage sind.
2. Umkleiden und Duschen
- Risiko: Unangemessene Verhaltensweisen oder Unwohlsein in Umkleide- und Duschräumen.
- Präventionsmaßnahmen:
- Mädels und Jungs nicht zusammen umkleiden lassen, falls nur eine Umkleide vorhanden ist. Das gilt natürlich selbstverständlich auch für das Duschen.
- Auf Sichtschutz achten (z. B. durch Jacke oder Handtuch).
3. Materialvorbereitung
- Risiko: Situation, dass ein Teamer alleine mit Kletterschülern ist, wenn das Material an einem anderen Ort ist.
- Präventionsmaßnahmen:
- Material bereits im Vorfeld zur Kletterwand bringen
- Falls nicht anders möglich, Tür vom Materialraum offen lassen.
- Mindestens zwei Kinder um Mithilfe fragen,„Allein mit Kind“- Situationen vermeiden
4. Ausfahrten und Übernachtungen
- Risiko: Unklarheiten und mögliche Übergriffe oder unwohl fühlen mit Situationen (z.B. Nacktheit, Toilettengänge, Schlafen im Mehrbettzimmer) während Ausfahrten oder Übernachtungen.
- Präventionsmaßnahmen:
- Eltern und Kinder sind vorab über die Gegebenheiten in Hütten oder bei Ausfahrten zu informieren.
- Bei Mehrbettzimmern sind klare Regeln zum Umkleiden aufzustellen. Die Duschsituation wird besprochen (siehe auch Punkt 2.).
- Bei Touren rechtzeitig auf die Risiken hinweisen (z. B. beim Klettersteig oder Wandern).
- Als Teamer zeitig darauf hinweisen, bevor man nicht mehr „ungestört“ seine Notdurft verrichten kann. Gegebenenfalls mehrere Stellen anbieten, um Diskretion zu gewährleisten (ggf. Sichtschutz durch Handtuch oder Jacke)
5. Kommunikation und Verhalten im Team
- Risiko: Unangemessenes Verhalten, z.B. Beleidigung oder unangemessene Bevorzugung
- Präventionsmaßnahmen:
- Vorbildfunktion: Respekt und keine Beleidigungen.
- Grenzüberschreitungen werden direkt angesprochen.
6. Umgang mit Konflikten und Unwohlsein
- Risiko: Unangemessenes Verhalten der Teamer und Teilnehmer. Die Teilnehmer wagen nicht ihre Probleme anzusprechen.
- Präventionsmaßnahmen:
- Wahrgenommene Grenzüberschreitungen müssen angesprochen werden. Das betrifft sowohl Grenzüberschreitungen von Kollegen wie von Teilnehmern.
7. Prävention und Schulung
- Risiko: Mangelnde Aufklärung, Sensibilisierung und Schulung der Teamer
- Präventionsmaßnahmen:
- Die Sektion unterstützt (auch finanziell) Fortbildungsmaßnahmen der Teamer. Dabei kann erlerntes Wissen auch innerhalb der Sektion weiter gegeben werden.
- Erweitertes Führungszeugnis wird alle fünf Jahre überprüft.
- Verhaltenskodex muss von allen Teamern unterschrieben werden.
- Jeder Teamer kann sich bei den Ansprechpersonen oder dem Vorstand nach Fortbildungsmöglichkeiten erkundigen.
Verhaltenskodex
für alle ehrenamtlich Tätigen und hauptberuflich Beschäftigten in DAV und JDAV
In meiner Tätigkeit für JDAV und DAV übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Dazu gehört der Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch sowie vor Diskriminierung aller Art.
(1) Vereinsarbeit lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Leitungsrolle habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich diese zum Schutz und nicht zum Schaden der mir anvertrauten Personen nutze.
(2) Mein Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Unter Achtung meiner eigenen Grenzen gebe ich dem individuellen Befinden der mir anvertrauten Personen Vorrang vor meinen persönlichen Zielen.
(3) Ich nehme die Intimsphäre und die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz der mir anvertrauten Personen und aller anderen Beteiligten wahr und respektiere sie. Ich achte darauf, dass auch die Gruppenmitglieder die persönlichen Grenzen der anderen respektieren.
(4) Ich setze mich für eine wertschätzende Vereinskultur ein, in der Verantwortung füreinander übernommen wird und in der es möglich ist, jede Form von persönlichen Grenzverletzungen offen anzusprechen.
(5) Ich beziehe gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
(6) Ich achte auf die Chancengleichheit aller Personen unabhängig von geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Herkunft und Behinderung. Ich respektiere ihre individuellen Bedürfnisse.
(7) Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht an erster Stelle. Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt nutze ich verbandsinterne Ansprechpersonen und ziehe gegebenenfalls professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu.
Erweitertes Führungszeugnis
Eine größere Zahl von Missbrauchsfällen und Übergriffen auf Schutzbefohlene in der Vergangenheit hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen neu zu fassen. Anfang des Jahres 2012 ist ein neues Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) in Kraft getreten. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass die Träger der freien Jugendhilfe dafür Sorge tragen müssen, dass in den eigenen Reihen keine Person beschäftigt wird, die wegen einer Straftat nach den einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches (v.a. Sexual-, Missbrauchsdelikte) rechtskräftig verurteilt wurde.
Auch wir als Sektion des Deutschen Alpenvereins sind mit unserer Jugendarbeit (die JDAV ist ein Träger der freien Jugendhilfe) von dieser gesetzlichen Regelung betroffen. Um dem zu entsprechen, ist auch unsere Sektion Eifel aufgefordert, sich von sämtlichen Personen, die im Rahmen ihrer Sektionstätigkeit mit Kindern und (minderjährigen) Jugendlichen zu tun haben, regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis (eFz) zur Einsichtnahme vorlegen zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die ehrenamtliche Tätigkeit neu aufgenommen wird oder ob diese schon seit längerem besteht.
Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben erfordert etwas Verwaltungsaufwand.
Zum Verfahren: Alle betroffenen Personen beantragen bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt) ein erweitertes Führungszeugnis. Dazu benötigen sie das entsprechende Formblatt zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, welches in unserer Sektion durch den Geschäftsführer bzw. Präventionsbeauftragten Rolf Bitz ausgestellt wird. Die Antragstellenden bekommen das erweiterte Führungszeugnis nach wenigen Wochen vom Bundesamt für Justiz direkt an ihre Privatadresse zugeschickt.
Das eFz darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein und ist alle fünf Jahre zu aktualisieren.
Sensibilisierungsschulung
Alle Teamer der Sektion Eifel, welche regelmäßig mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeiten, sollen an einer Präventionsschulung teilgenommen haben. Dafür bietet die Sektion Eifel eine jährliche Schulung an. Alle vier Jahre sollen die genannten Personen an einem Auffrischungskurs teilnehmen, um dies nachhaltig zu verankern.
Notfallplan – Vorgehen
Tipps für schwierige Situationen oder Verdachtsfälle
- Unbedingt ruhig bleiben!
- Es ist wichtig, dass weder die Familie des potenziellen Opfers noch die im Verdacht stehende Person frühzeitig bzw. überstürzt informiert werden, bevor die Situation nicht gründlich und besonnen analysiert wurde. Das gilt nicht für offensichtliche Straftaten.
- Gehe mit allen Informationen vertraulich um.
- Nimm die Situation ernst und suche ein Gespräch mit der betroffenen Person. Dazu reicht es meist, zum Aussprechen zu ermuntern, zuzuhören und Empathie zu zeigen.
- Verwende keine Suggestivfragen („Es ist doch bestimmt so, dass…“) und bewerte nicht.
- Keine Versprechungen! Sage nur zu, was dir auch wirklich möglich ist.
- Halte nach dem Gespräch Situation und Aussagen schriftlich fest (Ort, Datum, Zeit).
- Tu nichts über den Kopf der betroffenen Person hinweg und unternimm nichts, wodurch sie
sich bestraft oder beschämt fühlt. - Achte auf deine eigenen Grenzen und teile der betroffenen Person mit, dass du dir selbst Unterstützung holst.
- Kontaktiere eine der genannten Ansprechpersonen oder eine externe Beratungsstelle.
- Bei akuter körperlicher Gewalt MUSST du Notarzt und ggf. die Polizei informieren, aber nur dann!
In welche Situation du auch immer gerätst, du kannst dir jederzeit vertraulichen Rat bei den genannten Ansprechpersonen holen.
Ansprechpersonen
Ansprechpersonen innerhalb der Sektion Eifel sind die Präventionsbeauftragten oder der/die Jugendreferent/in. An diese können und sollen sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei Problemen und Fragen wenden.
Falls Teamer oder Betreuer in Situationen gelangen, in denen sie selbst Hilfe oder Rat benötigen, können sie sich ebenfalls bei einer der unten genannten Personen melden. Bei weitreichenden Grenzverletzungen, Übergriffen oder Straftaten innerhalb des Vereins müssen die Jugendreferenten oder der Vorstand über den Vorfall informiert werden. Die Präventionsbeauftragten können hierbei beratend tätig sein.
Im Falle von akuter körperlicher Gewalt muss der Notarzt und ggf. die Polizei informiert werden, sowie die Jugendreferenten oder der Vorstand.
Bei speziellen Fragen oder Not wenden sich die Präventionsbeauftragten oder der Jugendreferent an den Verband oder an externe Beratungsstellen.
Präventionsbeauftragte der Sektion Eifel
Kirsten Merz
+49 15788920297
gewaltpraevention@dav-eifel.de
Rolf Bitz
+49 1714564343
geschaeftsfuehrung@dav-eifel.de
Paul Cremer
Jugendreferent
+49 15770282869
jugend@dav-eifel.de
Ansprechpersonen in JDAV / DAV
Katharina Mayer
089/14003-785
katharina.mayer@alpenverein.de
Catherine Wirth
089/14003-760
catherine.wirth@alpenverein.de
Andi Geiß
089/44900-198
andreas.geiss@jdav-bayern.de
Unter https://www.jdav.de/ueber-uns/praevention-sexualisierter-gewalt/ansprechpersonen sind die Ansprechpersonen von JDAV und DAV immer aktuell aufgeführt.
Externe Beratungsstellen
Anonymes Kinder-/ Jugend-/ Eltern- Telefon
https://www.nummergegenkummer.de
Informationsseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.trau-dich.de
Bundesweite Übersicht von Pro Familia - Beratungsstellen
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort.html
Weisser Ring
https://www.weisser-ring.de
Schulberatungsstelle Kreis Euskirchen
Tel: 02251-15730
schulpsychologie@kreis-euskirchen.de
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Kreis Euskirchen
Tel.: 02251-15710
familienberatung@kreis-euskirchen.de
Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch
Hilfe für Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und alle, die sich Sorgen um ein Kind machen
Tel: 0800-22 55 530 (kostenfrei, anonym)
https://www.anrufen-hilft.de
Kinder und Jugend Telefon (Anonym):
Tel: 116111
Telefonseelsorge:
Tel: 0800 1110111
Dieses Konzept wurde im März 2025 erstellt und sollte spätestens nach zwei Jahren evaluiert werden.
- Kinderschutzkonzept2025v2pdf | 159,91 KB