Für unseren Sektionsbus gibt es Kurs-Buchungen und private Buchungen. Kurs-Buchungen werden bevorzugt behandelt. Private Buchungen können ab dem 15.1. nur für das derzeit aktuelle Jahr verbindlich bestätigt werden. Private Buchungen für das darauf folgende Jahr sind nicht möglich.
Bitte beachte unsere Nutzungsbedingungen.
Hier kannst Du unseren DAV-Eifel Sektikonsbus buchen:
→ Belegungskalender und Buchungsformular

| Marke | Nissan |
| Modell | Primastar Kombi L2H1 3,0t dCi 170 |
| Typ | DCT TEKNA |
| Sitzanzahl | 9 |
| Baureihe | Primastar (4/J4) Kombi (ab 09/21) |
| Motorart | Diesel |
| Leistung | 125 kW / 170 PS / 380 Nm |
| Antriebsart | Vorderrad |
| Getriebeart | Automat. Schaltgetriebe |
| Beschleunigung 0-100km/h | 10,6 s |
| Höchstgeschwindigkeit | 186 km/h |
| Verbrauch | 7,1 l/100 km |
| Tankgröße | 80 l |
| Länge | 5480 mm |
| Breite / mit Außenspiegel | 1956 mm / 2312 mm |
| Höhe | 1935 mm |
| Wendekreis | 14,3 m |
| Rücksitzbank | umklappbar |
| Leergewicht | 2101 kg |
| Zuladung | 969 kg |
| Ausstattung | Klimaanlage, Radio, Einparkhilfe mit Rückfahrkamera, Freisprecheinrichtung |
Nutzungsbedingungen
für den Sektionsbus mit dem KfZ-Kennzeichen SLE-AV 352, Stand 29.8.2025
§ 1 Reservierung
Die verbindliche Reservierung des Sektionsbusses erfolgt über die Webseite der Sektion.
§ 2 Alter des Fahrers
Alle Fahrer des Busses müssen mindestens 25 Jahre alt sein und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen. Ansonsten erlischt der Versicherungsschutz des Fahrzeugs und der Mieter trägt das volle Haftungsrisiko.
§ 3 Nutzung
Der Sektionsbus darf nur von Sektionsmitgliedern zu Vereinszwecken genutzt werden. Ausgeschriebene Sektionsveranstaltungen haben Vorrang.
Im Sektionsbus darf nicht geraucht werden (auch keine E-Zigaretten o.ä.).
Steht das Fahrzeug zum reservierten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, wird der Mieter so früh wie möglich durch die Fahrzeugverwalter informiert.
Kann der Mieter den Rückgabetermin nicht einhalten, müssen die Fahrzeugverwalter unverzüglich informiert werden.
Die Nutzung des Sektionsbusses setzt das Ausfüllen und Absenden der Nutzungserklärung über die Webseite und den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B voraus. Bei Übernahme des Fahrzeugs müssen alle in Frage kommenden Fahrzeugführer namentlich den Fahrzeugverwaltern benannt werden. Nur in begründeten Ausnahmen (z.B. Ermüdung, Erkrankung) kann auch ein Anderer ohne Nutzungserklärung das Fahrzeug führen. Der Mieter muss sich von allen Fahrern deren Fahrerlaubnis vorzeigen lassen.
Die Sektion übernimmt keine Haftung für Nutzungsausfälle, die die Sektion nicht zu vertreten hat.
§ 4 Nutzungskosten
Das Nutzungsentgelt für von der Sektion ausgeschriebene Fahrten beträgt 30 € pro Tag.
Bei anderen Fahrten gilt ein abweichendes Tagesnutzungsentgelt von 40,- €.
In den Tagesnutzungsentgelten sind 200 km Fahrtleistung pro Tag enthalten. Weitere Kilometer werden mit 0,20 €/pro km abgerechnet.
Das Nutzungsentgelt wird von der Mitgliederverwaltung vom Konto des Mieters eingezogen.
Kosten für Kraftstoff und Auslagen für z.B. Straßen-, Tunnel-, Parkgebühren trägt der Mieter.
§ 5 Mieter und Fahrzeugführer
Bei Übernahme des Sektionsbusses ist der Führerschein vom Mieter vorzulegen. Der Mieter überprüft die Führerscheine aller in Frage kommenden Fahrer.
Das Führen des Sektionsbusses unter Einflüssen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente, etc.), ist strengstens untersagt.
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass alle Insassen angegurtet sind. Falls erforderlich, müssen Kindersitze entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.
4. Für mit dem Sektionsbus begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (insbesondere Verkehrsdelikte) haftet der Fahrzeugführer.
§ 6 Überprüfung des Sektionsbusses vor Fahrtantritt und bei Rückgabe
Vor Antritt der Fahrt ist der Sektionsbus auf die im Übergabeprotokoll genannten Punkte zu überprüfen und die notwendigen Daten für die Nutzung zu dokumentieren.
Nach Ende der Fahrt ist der Sektionsbus auf die im Übergabeprotokoll genannten Punkte zu überprüfen und die notwendigen Daten der Nutzung zu dokumentieren.
Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass der Bus nach der Fahrt innen gereinigt und voll getankt wieder zurückgegeben wird.
§ 7 Behandlung des Sektionsbusses
Der Mieter und alle Nutzer haben den Sektionsbus sorgsam zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Näheres zum Betanken, zur Pflege und Handhabung sind im Handbuch nachzulesen.
§ 8 Unfälle und Schäden
Unfälle und andere Schäden im Zusammenhang mit dem Sektionsbus sind unverzüglich den Fahrzeugverwaltern mitzuteilen. Unfälle sind zusätzlich der Polizei zu melden. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alles zu einer Begrenzung des Schadens zu tun.
Bei einem Unfall sind dem Unfallgegner nur der Name des Fahrzeugführers, des Fahrzeughalters und die Haftpflichtversicherung bekannt zu geben. Es darf keinesfalls ein Schuldanerkenntnis in irgendeiner Form abgegeben werden. Nach Möglichkeit sind die Fahrzeugverwalter zu verständigen.
§ 9 Versicherung
Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Der Mieter trägt eine Selbstbeteiligung von 1000,- € für Vollkaskoschäden.
Der Sektionsbus hat einen Schutzbrief von der HUK. Die notwendigen Kontaktdaten befinden sich bei den Fahrzeugunterlagen.
Die Versicherung enthält außerdem einen Fahrerschutz und einen Auslands-Schadenschutz.
§ 10 Haftung des Nutzers bzw. Fahrzeugführers
Wenn der Mieter oder der Fahrzeugführer die vorgenannten Pflichten, die gesetzlichen Vorschriften oder die Versicherungsbedingungen nicht einhält, fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, haftet er für alle hieraus der Sektion entstehenden Schäden.
§ 11 Ansprechpartner
Die Fahrzeugverwalter sind
Markus Flieger, Tel: +49 160 97682507 und
Ben Nelles, Tel: +49 172 9832661
- NutzungsbedingungenSektionsbus Beschluss 2025-08-29pdf | 334,71 KB



