27.12.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
Österreich:
ab sofort gilt in Österreich ein absoluter Lockdown. Dieser soll erst einmal für die nächsten drei Wochen gelten.
Weiteres findet ihr hier: https://www.tagesschau.de/ausland/oesterreich-kurz-lockdown-101.html
Schweiz:
Auch in der Schweiz sieht die Lage dramatisch aus. Man konnte sich aber immer noch nicht zu einem Lockdown durchringen. Das Auswärtge Amt warnt vor touristischen Reisen in die Schweiz.
Weiteres findet ihr hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/schweiz-node/schweizsicherheit/206208
Südtirol:
In Südtirol ist die Lage etwas besser, aber auch hier gelten vorläufig drastische Schutzmassnahmen:
Weiteres findet ihr hier: https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus
Wir halten euch auf dem Laufenden. Ich wünsche euch alles Gute
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
20.12.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
hier geht es um die Lage in Östereich. Dieser Text stammt vom Team "Sichere Gastfreundschaft". Zugrude liegen die aktuellen Entscheidungen der Regierung in unserem Nachbarland:
ZITAT:
Durch den Lockdown der vergangenen Wochen ist es gelungen, die Corona-Infektionszahlen von durchschnittlich 7.000 Ansteckungen auf knapp 2.000 pro Tag zu reduzieren. Doch jetzt stagnieren die Zahlen auf diesem Niveau und sind nach wie vor zu hoch. Durch die Feiertage über Weihnachten und Silvester ist mit einem starken Anstieg der Infektionen zu rechnen.
Darum hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten entschieden, dass wir von 26.12. bis 18.1. unser soziales Leben wieder massiv herunterfahren müssen. Dazu gehören erneut Ausgangsbeschränkungen, Home-Schooling und Schließung des Handels. Darüber hinaus setzen wir auf flächendeckende und regelmäßige Testungen: Am Wochenende vor dem 18.1. wird es wieder Massentests geben, mit der Möglichkeit des „Freitestens“! Für alle, die am Massentest teilnehmen, kann der Lockdown am 18.1. enden – sie können dann wieder das Gastronomie- und Tourismusangebot nützen (sofern die Infektionszahlen eine Öffnung zulassen).
Dieser verschärfte Lockdown bedeutet leider ebenso, dass auch Tourismus und Gastronomie erst ab 18.1. wieder öffnen können.
- Das Betretungsverbot für Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen wird daher verlängert.
- Besucher haben ab 18.1. einen negativen Test vorzulegen.
- Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wird es angepasste Sperrstunden geben.
- Abholung von Speisen und Getränken wird weiterhin zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr möglich sein.
- Lieferservices bleiben ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.
Gemeinsam mit den Landeshauptleuten wurde auch die Vorgehensweise für Ski-Gebiete und Seilbahnen vereinbart:
- Seilbahnen, Gondeln & Liftanlagen dürfen bis zum 23. Dezember 2020 nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden.
- Benützung – auch für Freizeitzwecke – von Seil- und Zahnradbahnen ist unter strengen Auflagen des Bundes ab 24. Dezember 2020 wieder möglich. Die Bundesländer entscheiden darüber hinaus selbst über allfällige weitere Auflagen und Öffnung der Skigebiete.
ZITAT ENDE
Zu den o.g. Regeln bleibt es für es für uns bei der 10-Tages-Quarantäne bei der Einreise nach Österreich und bei der Ausreise nach Deutschland.
Am Besten verzichten wir alle in dieser Wintersaison auf Aktivitäten in den Bergen.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
17.12.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
der KSB (KreisSportBund) Euskirchen hat die jetzt gültigen Massnahmen speziell ausgerichtet auf Sport-Vereine zusammengefasst:
1. Neue Corona-Schutzverordnung ab 16.12.2020
1.1 Sporttreiben
1.2 Versammlungen
2. Qualifizierungsarbeit des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend
3. Novemberhilfe des Bundes
Allgemeiner Hinweis:
Uns als KreisSportBund Euskirchen ist bewusst, dass unser Corona-Update, wie wir es immer versenden recht allgemein gefasst ist und nicht alle in den 11 Kommunen geltenden Bedingungen widerspiegelt oder widerspiegeln kann. Dieser Hinweis ist zwar für das jetzige Update aufgrund des Shutdowns unerheblich, dennoch wollen wir sie als Vereine doch auch ausreichend informieren. Daher haben Sie aber auch lesen können, dass wir auch als KSB die VO interpretiert haben, um ihnen als Vereins Möglichkeiten oder Handlungsspielräume zu geben. Oder wir informieren über die LSB Kampagnen (z.B. #trotzdemSPORT) oder ermutigen sie, kreativ zu werden für ihre Mitglieder. Bei all ihren Ideen stehen wir mit Rat und wenn möglich auch Tat zur Seite. Rufen sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn wir Sie und ihren Verein unterstützen oder beraten können.
1.1 Sporttreiben
Die neue CoronaSchVO (zunächst gültig bis zum 10.01.2021) bringt weitere Einschränkungen für den organisierten Sport mit sich.
Wörtlich heißt es:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“
Das bedeutet, dass ab sofort auch der (bisher noch erlaubte) Individualsport (z. B. Golf, Tennis, sofern er nicht auf Initiative des Vereins, sondern auf privater Initiative bezogen war) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist. Kommunale und vereinseigene Sportplätze müssen schließen und es sind auch keine Rehasport-Angebote mehr möglich, auch nicht solche aufgrund von ärztlichen Verordnungen. Ausführlichere Informationen zum Reha-Sport in der Corona-Pandemie erhalten Sie im Anhang.
Welche Art von Sporttreiben ist denn nun in Zeiten des Lockdowns möglich? (siehe §§ 2 und 9 der CoronaSchVO)
- Sporttreiben allein oder mit insgesamt maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne Anleitung (Kinder bis einschl. 14 Jahren werden nicht mitgezählt, dürfen aber auch nicht aus mehr als zwei Haushalten stammen). Das mag zunächst verwirrend und konträr zum oben Geschriebenen wirken. Es meint aber, dass organisierter Sport durch Vereine o. Ä. nicht stattfinden darf. Privatpersonen dürfen sich laut LSB Interpretation draußen treffen und Sport treiben. Der Unterschied zum Individualsport, wie bspl. Tennis ist, dass dieser organisiert durch bzw. über einen Verein und auf offiziellen Sportstätten stattfindet. Nach unserer Auffassung ist es erlaubt, wenn Privatpersonen sich bspl. im Park treffen und gemeinsam Krafttraining absolvieren.
- Das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auf und in Sportanlagen. Aber: Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.
- Wettbewerbe in Profiligen (ohne Zuschauer) mit Auflagen (u. a. Infektionsschutzkonzept); Training von Berufssportlern*innen auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen; Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten;
1.2 Versammlungen (§13 CoronaSchVO)
Auch hier hat der LSB NRW uns seine Interpretationen und Auslegungen der Verordnung mitgeschickt, die wir an Sie weitergeben möchten.
#Gremienversammlungen (z.B. Vorstandssitzungen) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können.
#Gremienversammlungen mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen nach Zulassung durch die zuständigen Behörden, wenn die Sitzung vor dem 11. Januar 2021 in Präsenz durchgeführt werden muss.
Der Landessportbund NRW empfiehlt, von diesen Möglichkeiten nur im absoluten Notfall Gebrauch zu machen. Das bis 31.12.2021 geltende Covid-Abmilderungsgesetzt erlaubt die digitale Durchführung von Gremiensitzungen bis hin zur Mitgliederversammlung selbst dann, wenn dies in der Vereinssatzung nicht vorgesehen ist.
Ausführliche Informationen finden Sie unter VIBSS:
https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2
2. Qualifizierungsangebote des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend – damit auch für den KSB Euskirchen und das SportBildungswerk Euskirchen
Angesichts der aktuellen CoronaSchVO (s. o.) und der mit hoher Wahrscheinlichkeit über den 10.01.2021 hinaus fortdauernden Beschränkungen des Sportbetriebs hat der Landessportbund beschlossen, die Durchführung von Aus- und Fortbildungen, VIBSS-Angeboten vor Ort sowie Vereins- und Mitgliedsorganisationsberatungen in Form von Präsenzveranstaltungen bis zum 28. Februar 2021 auszusetzen. In diesem Zeitraum geplante Präsenzveranstaltungen werden verschoben oder abgesagt. Dieser Beschluss des LSB NRW soll einen Beitrag zur Planungssicherheit für alle Verantwortlichen vor Ort leisten.
3. Novemberhilfe des Bundes
Die sogenannte „Novemberhilfe“ des Bundes ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für Sportvereine nutzbar. Ausführliche und gestern aktualisierte Informationen sind wie gewohnt unter VIBSS zu finden: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2
Zusätzlich findet ihr hier zwei Dateien mit den Verordnungen des LSB NRW zum Reha-Sport und der offiziellen Corona-Schutz-Verordnung.
Lasst euch angesichts dieser Dinge nicht hängen. Es gibt viele Möglichkeiten draussen alleine oder zu zweit Sport zu betreiben. Also auf: Haltet euch fit. Der nächste Bergsommer kommt bestimmt.
Dazu hier noch ein Link: https://ahrsteighero.de/
Viel Spass und bleibt Gesund
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
- 201214_coronaschvo_ab_16.12.2020pdf | 167,98 KB
- 2020-12-15_Vereins-Info_Corona_Rehasport_LSBNRW_BRSNW_Teil 15_DHepdf | 540,55 KB
13.12.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
die Infektionszahlen wollen einfach nicht runter gehen. Nun hat die Politik den Entschluss gefasst, unser Leben von Mittwoch den 16.12.2020 bis zum 10.01.2020 erst einmal komplett still zu legen (siehe Link: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/blog-coronavirus-102.html).
Das bedeutet auch, dass alle Kurs- und Tourenangebot bis zum 10.01.2021 nicht stattfinden können.
Liebe Teamer, bitte informiert eure Teilnehmer über diese Situation.
Wir hoffen alle, dass wir dann wieder in geregelteren Bahnen kommen. Es liegt aber auch an uns allen.
Wir bleiben am Ball und informieren euch sobald es neue Erkenntnisse gibt.
Bitte bedenkt auch bei euren persönlichen Planungen, dass ähnliche Regelungen für alle unsere Nachbarländer inkl. Österreich gelten.
Ich wünsche euch alles Gute und bleibt bitte Gesund.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
2.12.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
nun ist die Katze aus dem Sack: Die Corona-Beschränkungen in Deutschland wurden heute bis zum 10. Januar 2021 verlängert, weil die Zahlen einfach nur sehr schleppend zurück gehen und immer noch zu hoch sind.
Bis dahin werden auch keine sonstigen Sportaktivitäten möglich sein. Somit auch nicht Bouldern, Klettern etc. in Hallen. Kurse und freies Klettern können bis dahin in der Kletterhalle in Bad Münstereifel oder anderswo nicht stattfinden. Liebe Teamer, bitte informiert eure Kurs-Teilnehmer über diese Situation.
In Österreich wurde zudem für alle Reisenden aus einem Risikogebiet (dazu zählt auch Deutschland) eine 10-Tägige Qurantäne angeordnet. Auch dies soll erst einmal bis ins neue Jahr (07.01.2021) gelten. Überdies sind alle Hotels und Pensionen für den Tourismus bis dahin geschlossen.
Lediglich in der Schweiz versucht man noch etwas für den Winter-Tourismus geöffnet halten. Aber es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hier Schliessungen ansehen.
Fazit:
Der eventuell geplante Winterurlaub in diesem Winter wird wohl ausfallen müssen. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Bergsportaktivitäten.
Alles hängt von fallenden Infektionszahlen ab.
Wir halten euch auf dem Laufenden. Bleibt bitte alle Gesund.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
27.11.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
wie ihr sicher schon alle mit bekommen habt, hat sich die Corona-Situation zwar stabilisiert, ist aber noch weit von Entspannung entfernt.
Daher haben die Länder und der Bund beschlossen, die bisherigen Massnahmen bis Ende Dezember auszuweiten.
Das betrifft natürlich auch wieder unsere Aktivitäten in den Boulder- und Kletterhallen. Für dieses Jahr fallen deshalb alle Kurse und Angebote erst mal aus. Wir hoffen alle, dass es im nächsten Jahr wieder besser läuft.
Ich wünsche euch allen viel Geduld, aber noch mehr Gesundheit.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
23.11.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
der Landessportbund versucht nun in der Politik eine bessere Regelung für den Breitensport zu erreichen, zu dem ja auch wir mit dem Bouldern und Klettern gehören.
Die näheren Informationen dazu könnt ihr im folgenden Dokument entnehmen.
Schauen wir mal, wie die Politik darauf reagiert.
Für diese Woche sind aus der Politik erst mal weitergehende Massnahmen angekündigt, die vermutlich den Privatbereich und die Schulen betreffen.
Mal sehen wie das weiter geht. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
- Positionspapier Corona Freiburger Kreispdf | 162,86 KB
16.11.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
Hier noch ein paar Informationen zur Lage in weiteren Alpenregionen:
Südtirol
- Die Grenzen sind passierbar.
- Bürger, die aus den EU-Ländern und den Ländern des Schengen-Raums, dem Vereinigten Königreich und aus Nordirland, Andorra und dem Fürstentum Monaco anreisen, dürfen nach Italien einreisen. Das Mitführen einer Eigenerklärung wird empfohlen, da es zu stichprobenartigen Kontrollen kommen kann. Mittels dieser wird erklärt, in welchen Ländern oder Gebieten sich die Person in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Italien aufgehalten hat oder durch welche Länder oder Gebiete sie gereist ist. Die Erklärung kann im Falle einer Kontrolle auch direkt, während derselben, ausgefüllt werden.
- Für die Anreise aus folgenden Ländern gelten besondere Bestimmungen: Frankreich, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Niederlande, Tschechische Republik und Spanien, siehe „Gesundheitsbehördliche Kontrollen und Quarantäne“.
- Die Einreise mit dem PKW über Österreich ist nach wie vor möglich. Die aktuelle Reisewarnung für Tirol gilt nicht für die Durchreise (Transit) durch Österreich.
- Zwischen Südtirol und Österreich verkehren Regional- und Fernzüge sowie Fernbusse. Für genauere Informationen zu den Fahrplänen kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Dienstleister.
- Bei Fahrten im privaten Pkw kann der Mindestabstand von einem Meter unterschritten werden, wenn alle Insassen einen Schutz der Atemwege tragen. Stammen alle Personen im Fahrzeug aus demselben Haushalt, so wird der Mund-Nasen-Schutz nicht benötigt.
Weiteres dazu findet ihr unter https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus.
Schweiz
Auh in der Schweiz gelten strenge Regeln. Hier sind die Fallzahlen derzeit niedriger als bei uns. Aber dafür muss aus Risikogebieten eine 14-tägige Qurantäne eingehalten werden.
- Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00, täglich 6 bis 23 Uhr
- Quarantänepflicht für Einreisende in die Schweiz: Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko
Infoline für einreisende Personen: +41 58 464 44 88, täglich 6 bis 23 Uhr - Eigenverantwortung bleibt wichtig: Vor einer Ansteckung schützen Sie sich, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten. Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln.
Weiteres könnt ihr hier nachlesen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html
Und hier noch was zu unseren direkten Nachbarn:
Belgien
Auch in unserem Nachbarland gelten sehr strenge Regeln. Diese sind erst einmal bis zum 13.12.2020 beschlossen worden.
Weiteres darüber findet ihr hier: https://www.belgium.be/de/aktuelles/2020/covid_19_konzertierungsausschuss_zur_verschaerfung_der_ausgangsbeschraenkungen
Luxemburg
Hier sieht die Lage leider auch sehr dramatisch aus.
Auf der folgenden Website kann man sich über die aktuielle Situation informieren: https://covid19.public.lu/de.html
Wie ihr seht sind das alles in allem keine schönen Nachrichten. Es bleibt uns allen nichts weiter übrig, das Beste aus der Situation zu machen. Seite alle umsichtig und bleibt vor allem Gesund.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
15.11.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
in Österreich werden wegen der anhaltend hohen Coronazahlen ab Dienstag 17.11.2020 die Lockdown-Massnahmen weiter verschärft. Das Gesundheitswesen kommt an seine Grenzen, daher kann die österreichische Regierung nicht anders handeln.
Folgende Verschärfungen treten dann u.a. in Kraft:
- Betretungsverbote und Schließungen werden bis einschließlich 6.12. verlängert
- Abholung von Speisen und Getränken ist nur mehr bis 19.00 Uhr zulässig
- Nur noch unaufschiebbare Geschäftsreisen sind erlaubt
- Gelegenheitsmärkte, wie Weihnachtsmärkte, sind weiterhin untersagt
An einen Winterurlaub in den Bergen ist vorläufig also nicht zu denken!
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
10.11.2020
Liebe Kletterer,
aufgrund der tollen Initiative eines Sektions-Mitgliedes ist Klettern in Nideggen eingeschränkt möglich. Vielen lieben Dank dafür.
https://www.nideggen.de/buerger-stadt/artikel-fuer-teaser/klettern-zu-coronazeiten.php
https://de-de.facebook.com/stadtnideggen/
Zitat:
"Durch die Corona-Pandemie ist auch das Klettern an den Kletterfelsen in Nideggen betroffen. Nach Erlass der neuen Corona-Schutzverordnung vom 05.11.2020 ist das Klettern gestattet, da es sich um eine Individualsportart handelt beziehungsweise um eine Sportart die man mit zwei Personen durchführen kann. Unter Einhaltung der Infektions- und Hygienemaßnahmen wird die zulässige Anzahl der Kletterer, die zeitgleich die zugelassenen Routen besteigen dürfen auf 50 Personen pro Tag beschränkt.
Außerdem muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen eingehalten werden, sofern dies nicht möglich ist besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
Klettertickets erhalten Sie in der Aral Tankstelle. Eine Buchung der Tickets über die Homepage des Rureifel Tourismus ist derzeit nicht möglich."
Zitat Ende.
Jo
4.11.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
nun ist auch das Klettergebiet in Nideggen offiziell gesperrt. Die bekannte Verkaufsstelle in der ARAL-Tankstelle darf keine Tickets mehr abgeben.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
1.11.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
ab dem 03. November 2020 gilt nun auch in Östereich ein teilweiser Lock-Down. Die Regeln sind ähnlich aufgebaut wie bei uns in Deutschland. Das bedeutet, dass in diesem Monat keine touristischen Aktivitäten in unserem Nachbarland möglich sind. Auch der Seilbahnbetrieb wird stark engeschränkt. Hier dürfen nur noch Fahrten aus betriebsbedingten Gründen durchgeführt werden.
Noch eine Meldung für unsere Region:
Für den Zeitraum November 2020 ist das Klettergebiet Hustley in Gerolstein komplett gesperrt. Über weitere Klettergebiete liegen uns im Moment keine Informationen vor. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
28.10.2020
Liebe Teamer und liebe Mitglieder,
aktuell ist ein teilweiser Lock-Down von der Politik beschlossen worden. Ich werde hierzu im Nachgang noch einige Details einstellen.
Soviel vorab:
- Ab Montag den 02.11.2020 gilt ein weitgehendes Kontakverbot.
- Davon betroffen sind auch wir in unseren Sportstätten. Erstmal bis Ende November können keine Veranstaltungen wie z.B. Kurse stattfinden.
- Auch der normale Kletterbetrieb sowie das Schnupperklettern in der Halle ist bis dahin nicht mehr möglich.
Für die Teamer gilt: Bitte informiert eure Kursteilnehmer über diese neue Situation.
Weitere Informationen findet ihr auf den Seiten der NRW-Landesregierung.
Hier findet ihr die Beschlüsse im Überblick:
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
2.10.2020
Liebe Mitglieder und Teamer,
Tirol und Vorarlberg sind seit letztem Wochenende als Risikogebiete ausgewiesen, für alle Risikogebiete besteht eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amts. Wir führen deshalb – wie auch in allen anderen offiziell ausgewiesenen Risikogebieten - keine DAV-Veranstaltungen mehr in Tirol und Vorarlberg durch.
Unabhängig von Ausnahmeregelungen in den Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen einzelner Bundesländer (Stichwort „48-Stunden-Regelung“), raten wir dringend davon ab, Sektionsveranstaltungen in Risikogebieten durchzuführen.
Die Ausweisung von Risikogebieten kann sich täglich ändern. Informationen dazu finden sich hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Dieser Text wurde an die Sektionen vom DAV-Hauptverband in München verschickt.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
25.9.2020
In ganz Europa, so auch in Deutschland und Österreich steigen die Fallzahlen.
Dies kann lokal zu mehr oder weniger starken Einschränkungen führen. Bitte informiert euch vor einer Reise im Zielgebiet und auf den Hütten nach der aktuellen Situation. Dies gilt besonders für Bayern und Österreich.
Für die Wintersaison sind in Österreich folgende Dinge angedacht:
- Eine der wichtigsten Maßnahmen ist: Aprés Ski ist in der heurigen Wintersaison in Österreich nicht möglich. Sowohl indoor als auch outdoor wird es nur noch Sitzplätze geben.
- Ski-Schulen: Max. 10 Personen pro Gruppe, Corona-Tests für Ski-Lehrer im Rahmen des „Testprogramms Sichere Gastfreundschaft“
- Gastronomie: Rechtzeitig vor der Wintersaison ist die Konsumation von Speisen und Getränken auch im Outdoor-Bereich nur im Sitzen erlaubt.
- Seilbahnen: 1-Meter-Sicherheitsabstand und Maskenpflicht
- Advent- und Weihnachtsmärkte: Verpflichtendes Präventions-/Hygienekonzept, Besucherstrom-Management
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
1.9.2020
Liebe Mitglieder,
seit heute gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung. Ihr findet diese als Download weiter unten.
Im Wesentlichen gilt folgendes:
- 30: Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen
- 300: Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!)
- Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.12.2020 untersagt.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
- Corona-Schutz-Verordnung vom 31.08.2020pdf | 175,43 KB
8.8.2020
An alle vom Klettervirus befallenen!
Ab dem 13. August öffnen wir wieder die Hallentore in Bad Münstereifel für Euch. Einerseits dürft Ihr Euch auf neue Seile und ein paar neue Routen freuen. Andererseits müssen ein paar zusätzliche Regeln wegen des anderen lästigen Virus‘ beachtet werden.
Armin Zalfen
Abteilungsleiter Klettern, Kletterbetreuer
Hier noch ein paar Links mit guten Infos:
Für Österreich: https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/
Für Italien: https://www.adac.de/news/italien-urlaub-corona/
Für die Schweiz: https://www.adac.de/news/schweiz-urlaub-corona/
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
7.8.2020
Liebe Mitglieder,
das Thema läßt uns nicht los. Es gibt im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten in Halle, Klettergebiet und Bergen seitens des DAV-München ein paar kleine Vereinfachungen.
Wichtigste Änderungen:
- „Grundregeln“ heißen nun „Grundempfehlungen“
- Allgemein: anstatt Hände desinfizieren → Hände desinfizieren oder Hände waschen
- Klettersteiggehen: anstatt „Überholen nur, wo die Abstandsregel eingehalten werden kann…“ → „Überholen zügig, nach Möglichkeit wo die Abstandsregel eingehalten werden kann…“
- Mehrseillängenklettern: anstatt „immer nur zwei Personen am Standplatz“ → „immer möglichst wenig Personen gleichzeitig am Standplatz“
Hier ist der Link zur Gesamtseite: https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/empfehlungen-des-dav-zum-bergsport-in-zeiten-des-coronavirus_aid_34920.html
Im Ausbildungsbetrieb gibt es auch eine kleine Änderung:
Reduziert die gemeinsame Verwendung von Gegenständen auf ein Minimum. Nach Möglichkeit benutzen alle ausschließlich ihr eigenes Material. Vor und nach der Benutzung von gemeinsam genutzten Gegenständen ist Händehygiene durchzuführen.
Weitere allgemeine Informationen zu Bergsport in Corona-Zeiten finden sich hier:
https://www.alpenverein.de/Bergsport/aktiv-sein/Bergsport-in-Coronazeiten/
Für den Hallenbetrieb in Bad Münstereifel kommen in Kürze von der Kletterabteilung (Armin Zalfen) die ab nächste Woche geltenden Spielregeln.
Bei Rückfragen zum Thema könnt ihr mich gerne direkt ansprechen
Viele Grüsse und bleibt alle gesund
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
29.7.2020
Liebe Mitglieder,
Corona lässt uns nicht los. Wie zu erwarten war, steigen derzeit die Zahlen wieder.
Dies gilt auch für alle Alpen-Länder (Deutschland, Schweiz, Österreich, Italien) !
Daher hier nochmal der Appell an alle: Haltet die sog. AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) konsequent ein. Bitte seit auch bei Unternehmungen in Gruppen vorsichtig. Vor allem dokumentiert, wer wann mit wem unterwegs war. Wenn ihr auf Hütten unterwegs seit, haltet euch an die von den Hütten aufgestellten Regeln.
Derzeit sind noch keine Reisewarnungen oder ähnliches für die Alpen-Länder bzw. Deutschland aktiv. Das kann sich aber sehr schnell ändern.
Informiert euch aktuell vor Reisebeginn bzw. vor Beginn eurer Aktivität immer über die Situation im Zielgebiet bzw. auf der Hütte. Die Bestimmungen weichen teilweise deutlich voneinander ab.
Das alles gilt natürlich auch für Aktivitäten in den heimischen Regionen (z.B. der Eifel). Für die Klettergebiete haben z.B. die zuständigen Gemeinden (Nideggen, Gerolstein, etc.) dazu Informationen auf ihren Websites. Derzeit darf mit einer Begrenzung der max. Tageszahl in allen Gebieten geklettert werden.
Beispiele:
- Nideggen derzeit max. 100 Personen pro Tag
- Gerolstein derzeit max. 15 Personen pro Tag
- Dümpelfeld (Teufelsley) derzeit keine Beschränkungen. Hier gibt es aber wohl ein Problem mit einem Wespennest. Also Vorsicht !
Hier noch ein paar Links zum Informieren:
Kreis Euskirchen: https://www.kreis-euskirchen.de/kreishaus/aktuell/neuste-meldung-I.php
Land NRW: https://www.giscloud.nrw.de/corona-dashboard.html
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Ich wünsche euch allen eine schöne Zeit in diesen Zeiten. Bleibt vor allem Gesund.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
23.7.2020
Bitte beachtet, dass das Thema Corona nicht vorbei ist ! Zum Ende der Woche nimmt z.B. Österreich wieder einige Lockerungen zurück. So gilt wieder in allen Geschäften, öffentlichen Gebäuden, Bussen, Zügen etc. die allgemeine Maskenpflicht. Auch auf den Hütten kann sich durch die aktuelle Lage immer wieder etwas ändern. Also am Besten immer bei den Hütten direkt anfragen.
Mit Bayern und Baden-Württemberg gehen diese und nächste Woche die letzten Bundesländer in die Sommerferien. Ihren Sommerurlaub planen viele Menschen wegen Corona in Deutschland oder im nahen Ausland. Die Alpen sind dabei ein ganz besonders beliebtes Ziel. Aber wie lässt sich der Andrang auf die Berge mit den Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz vereinbaren? Und welche Besonderheiten sind dabei im alpinen Hochsommer zu beachten? In der Pressemitteilung unter alpenverein.de/_aid_35198 werden Tipps und Infos vom DAV gegeben.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
3.7.2020
Österreich
In Österreich fällt die Mundschutzplicht im Auto bei Fahrgemeinschaften weg.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
30.6.2020
Österreich
Die Reisewarnung gegen NRW wurde von Österreich nun doch nur auf den Kreis Gütersloh gelegt. Wir dürften also aus unserer Region keine Probleme haben.
Erkundigt euch aber vorsichtshalber immer vor Reiseantritt bei eurem Zielort nach den aktuellen Bedingungen.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
26.6.2020
Aktualisierung der Corona-Vorschriften im Bezug auf Bergtouren:
Deutschland Alpen
In Bayern wurden einige Maßnahmen gelockert. Bitte entnehmt hier die Details: https://www.alpenverein.de/_aid_35079
Auch in Bayer gibt es Regionen und Zielorte, wo die Einreise aus NRW beschränkt ist. Bitte informiert euch vor Ort über eure spezielle Situation vor Reisebeginn.
Österreich
Die allgemeine Sommer-Schlafsackpflicht bleibt bestehen. Auch müssen Kopfkissenbezüge mitgebracht werden. Einzelne Hütten gehen hier einen eigenen Weg. Das muss bei jeder Hütte aber nachgefragt werden.
Beispiele (gilt nur im Zimmer):
- Taschachhaus → Sommerschlafsack, Bettlacken, Kopfkissenbezug
- Stripsenjochhaus → Hüttenschlafsack reicht aus
- Gimpelhaus → Hüttenschlafsack reicht aus
Seid dem 25.06.2020 hat Österreich gegen NRW wegen des Ausbruchs in Gütersloh und Umgebung eine Reisewarnung verhängt. Diese gilt in beide Richtungen! Es kann sein, dass hier noch eine Eingrenzung auf Gütersloh und Umgebung getroffen wird. Das ist derzeit aber noch unklar.
Auch hierzu muss sich jeder am Zielort über die aktuelle Situation informieren. Es kann sein, dass eine Einreise aus NRW untersagt wird!
Südtirol
Auch hier gilt die Sommer-Schlafsackpflicht weiter. Auch müssen hier Kopfkissenbezüge mitgebracht werden. Aber auch hier gehen einzelne Hütten einen eigenen Weg. Das muss auch hier bei jeder Hütte nachgefragt werden.
Beispiele (gilt nur im Zimmer):
Rotwandhütte → Hüttenschlafsack reicht aus
Gartlhütte → Hüttenschlafsack reicht aus
Zum Thema „Corona in NRW“ ist mir für Südtirol derzeit nichts bekannt.
Schweiz
Zum Thema „Corona in NRW“ ist mir für die Schweiz derzeit nichts bekannt.
Allgemein
Es dürfen jetzt wieder mehr als zwei Haushalte im Auto unterwegs sein. Teilweise gilt in den Ländern dann eine Maskenpflicht für alle Insassen. Auch hier muss man sich aktuell im jeweiligen Land informieren.
Wenn jemand zur Sicherheit einen Coronatest durchführen will sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Test muss durch einen Hausarzt oder durch das DRK-Zentrum in Euskirchen initiiert werden. Dann vereinbaren die mit euch zusammen einen Termin zur Testdurchführung.
- Damit der Test an den Grenzen anerkannt wird, darf er nicht älter als 2 Tage sein ! Dann kann man das Papier z.B. an den Grenzen im Bedarfsfall vorzeigen.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dazu in der Regel nicht. Der Test kostet ca. 170 EUR.
Weitere aktuelle Informationen könnt ihr bitte den Links unten entnehmen. Die Dinge ändern sich derzeit täglich bis wöchentlich.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel
12.6.2020
Liebe Mitglieder,
liebe Tourengeher,
liebe Teamer,
heute (12.6.2020) wollen wir euch einmal nach dem derzeitigen Stand einen kurzen Zwischenstand zur Coronakrise und dem Umgang des DAV und unserer Sektion damit geben. Dazu gab es am Montag, den 08.06.2020 ein Zoom-Meeting des DAV-Präsidiums.
Wir werden dazu nur folgende Landstriche betrachten:
- Deutschland allgemein
- Deutschland – NRW/Rheinland Pfalz (Eifelregion)
- Deutsche Alpen
- Österreich
- Italien (Südtirol)
- Schweiz
In allen Regionen sind derzeit teilweise sehr unterschiedliche Regelungen aktiv. Das bedeutet für eure Planungen, dass ihr euch immer mit den im Zielgebiet geltenden Regelungen vertraut machen müsst. Bei Fahrten in die Alpen sprecht ihr hierzu am Besten immer die Hütten direkt an.
Deutschland
- Hier könnt ihr euch am besten an den Regelungen des LSB orientieren. Auf den jeweiligen Landes-Webseiten werden für das jeweilige Bundesland alle zur Zeit geltenden Regeln einigermaßen übersichtlich dargestellt (z.B. LSB-NRW https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/wiederaufnahme-des-sportbetriebs). Die Regelungen gelten teilweise erst ab dem 15.06.2020.
- Bei den Hallen ist immer der Vermieter für die Umsetzung der lokalen Regeln verantwortlich. Das kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein.
- Bei den Klettergebieten in der Eifelregion gelten auch sehr unterschiedliche Regeln, die durch die lokalen Gemeinden und deren Ordnungsämter erstellt wurden:
- Nideggen: es dürfen pro Tag max. 100 Leute im gesamten Klettergebiet aktiv sein
- Gerolstein: es dürfen pro Tag max. 15 Leute im Klettergebiet aktiv sein
- Ahrtal/Teufelsey: keine Beschränkungen
- Bei anderen Felsen wie Kottenheim-Ettringen, Luxemburg, Belgien oder Frankreich bitte bei den jeweiligen Gemeinden selber informieren. Hier kann es lokal durch die Gemeinden zu sehr unterschiedlichen Regelungen kommen. Die Gemeinden haben dabei das letzte Wort ! Mitarbeiter der Gemeinden führen dazu in den Gebieten auch Kontrollen durch.
- Wanderungen in Gruppen sind erlaubt. Zur Zeit steht die Obergrenze dazu bei max. 10 Teilnehmer. Der DAV sagt sowieso, dass die Größe von 15 Teilnehmern unabhängig von Corona nicht überschritten werden soll.
- In den Alpen haben die Hütten zumindest teilweise wieder auf. In Deutschland arbeiten einige Hütten aber nur mit Tagesgästen. Sie erlauben keine Übernachtungen. Hütten, die Übernachtungen erlauben, haben dazu strenge Regeln aufgestellt. Die Belegung der Hütte darf 30-50% nicht überschreiten. Übernachtungen müssen vorher gebucht werden. Ohne Buchung keine Übernachtung ! Die Winterräume sind komplett geschlossen. Auf den Hütten werden keine Decken ausgegeben. D.h. alle Gäste müssen einen Sommerschlafsack (Hüttenschlafsack reicht nicht), ein Kopfkissenbezug und ein Bettlaken mitbringen. Hier unterscheiden sich manche Hütten. Das muss also im Vorfeld mit der Hütte geklärt werden. Auf manchen Hütten wird ein Corona-Beitrag zusätzlich erhoben (3€ für Tagesgäste, 5€ für Übernachtungsgäste).
- Bei Grenzüberschreitungen ist zu beachten, dass die Regelungen in Österreich andere sein können als in Deutschland. Auch hier muss man sich vorher informieren.
- Es gelten aber immer die Abstands- und Hygieneregeln. D.h. jeder muss einen Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel (keine Sprühflasche) mitführen.
- https://www.alpenverein.de/der-dav/presse/presse-aktuell/corona-update-aktuelle-tipps-und-infos-fuer-den-bergsport_aid_35028.html
Österreich
- Die grundlegenden Abstands- und Hygieneregeln gelten auch hier
- Auch hier sind die Winterräume bis auf weiteres geschlossen
- Auch hier muss man sich zur Übernachtung rechtzeitig anmelden (Vorausbuchungen sind zwingend notwendig). Spontane Hüttentouren fallen somit komplett aus !
- Auf den Hütten werden die Maßnahmen angeblich deutlich lockerer gehandhabt als in Deutschland. Es kann aber von Hütte zu Hütte auch wieder sehr unterschiedlich sein. Daher gilt auch hier, dass sich jeder bei der Hütte direkt informieren muss, besonders was das Thema Bettwäsche, Schlafsack etc. an geht.
- Der ÖAV sieht auf seinen Hütten von dem Corona-Beitrag ab. Wie das bei DAV-Hütten in Österreich ist, muss man wiederum abfragen. Offiziell wird kein Beitrag verlangt.
- https://www.alpenverein.at/portal/news/aktuelle_news/2020/2020_03_13_coronavirus-alpenverein.php
Südtirol
- Die o.g. Regeln gelten im großen und ganzen auch hier
- Beim Thema Bettwäsche, Schlafsack etc. können hier aber deutliche Unterschiede sein. Bei meiner Tour im Juli habe ich bisher die Auskunft erhalten, dass ein Hüttenschlafsack und ein Kopfkissenbezug ausreichend sind. Das muss aber auch wieder nicht überall so sein.
- Aber auch hier muss man sich mit jeder anzulaufenden Hütte in Kontakt setzen und informieren.
- https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus
Schweiz
- Die o.g. Regeln gelten im großen und ganzen auch hier
- Beim Thema Bettwäsche, Schlafsack etc. können hier auch Unterschiede sein. In den Regeln des SAC (Schweizer Alpin Club) steht klar, daß keine Decken auf den Hütten ausgegeben werden.
- Aber auch hier muss man sich mit jeder anzulaufenden Hütte in Kontakt setzen und informieren.
- https://www.sac-cas.ch/de/covid/
Noch ein paar allgemeine Dinge für eure nächsten Aktivitäten:
- Derzeit (Stand 12.06.2020) dürfen in einem Fahrzeug nur Personen aus zwei Haushalten sitzen (Deutschland). Damit entfallen in vielen Fällen Fahrgemeinschaften. In wie weit das an den Grenzen oder unterwegs kontrolliert und geahndet wird kann ich nicht sagen. Es ist zur Zeit jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kann mindestens ein Bussgeld nach sich ziehen. In Südtirol dürfen mit Mundschutz auch mehr Personen aus verschiedenen Haushalten im Fahrzeug sein.
- Ob auf Hütten Übernachtungen auf den Lager möglich sind muss überall erfragt werden. Auch hierbei muss in jedem Fall und Land im Vorfeld gebucht werden.
- Die Selbstversorgung auf den AV-Hütten ist weiterhin möglich. Der DAV empfiehlt aber aus Solidarität zu den Hüttenwirten in diesen Coronazeiten davon abstand zu nehmen. Dieses Jahr wird für die meisten Hütten ein sehr schwieriges Jahr.
- Alle Teamer, die dieses Jahr Touren in den Alpen planen müssen sich im Vorfeld bei den Hütten, den Gemeinden etc. erkundigen, ob die geplanten Aktivitäten möglich sind und welche Beschränkungen bzw. zusätzliche Anforderungen es gibt. Das muss dann mit den Teilnehmern abgestimmt werden.
- Bitte beachtet auch, dass auf den meisten Hütten nur mit Bargeld bezahlt werden kann.
Das war es einmal zum Corona-Stand zum heutigen Tag (12.6.2020). Wir bleiben am Ball und werden euch nun Zeitnah über eventuelle Änderungen informieren.
Wir wünschen euch viel Spaß aber vor allem viel Gesundheit.
Rolf Bitz
Geschäftsführer und Trainer C Bergsteigen der Sektion Eifel